Doppelt hält besser
Riester ist ein Renner
13 Millionen Verträge der 2002 gestarteten Altersvorsorge gibt es inzwischen. Für die Riester-Sparer eine lukrative Sache – insgesamt fast sechs Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle für Altersvorsorge bisher überwiesen. Je nach Einkommen und Familienstand machen Zulagen und Steuervorteile bis zu 90 Prozent der Anlage aus. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
In den Genuss der Riester-Förderung kommt eine breite Zielgruppe: zum Beispiel Arbeitnehmer, Beamte, pflichtversicherte Selbstständige sowie Eltern in der Elternzeit. Auch 400-Euro-Jobber dürfen riestern, wenn sie freiwillig selbst Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Hausfrauen können über einen reinen Zulagenvertrag profitieren, wenn ihr Mann förderberechtigt ist. Ähnliches gilt für Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner förderberechtigt ist. Sie haben die Möglichkeit, mit einem eigenen Riester-Vertrag vorzusorgen. Diese Personen brauchen keine eigenen Altersvorsorgebeiträge zu zahlen.
Für alle unmittelbar Förderberechtigten beträgt der Mindesteigenbeitrag 60 Euro pro Jahr. Dazu kommt die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr sowie 185 Euro jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind (siehe Tabelle). Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Einen Bonus bekommen junge Sparer: Wer bis zu seinem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro. Riester-Sparer müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens anlegen, um die volle Zulage zu erhalten. Für Besserverdiener lohnt es sich, den Höchstbetrag einzuzahlen, denn sie profitieren zusätzlich von einer Steuergutschrift. Bis zu 2.100 Euro können sie beim Finanzamt geltend machen. So kommt auch ein Single mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro auf eine Förderquote von 44 Prozent.
Sämtliche Erträge in Riester-Sparverträgen bleiben von der Abgeltungssteuer verschont. Die Riester-Rente muss in der Auszahlungsphase mit dem – im Alter meist geringen – persönlichen Steuersatz versteuert werden. Flexibel ist die Riester-Rente obendrein: Angespartes Kapital kann zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Zudem ist zu Rentenbeginn eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag möglich. Weiterer Vorteil: Riester-Verträge sind Hartz-IV-sicher. Im Klartext bedeutet das, auch wer arbeitslos wird, muss nicht um seine Altersvorsorge fürchten. Und schließlich gilt für Riester-Sparer, dass zu Rentenbeginn in jedem Fall mindestens Beiträge und Zulagen für eine lebenslange Rentenzahlung zur Verfügung stehen.
Doch in Sachen Vorsorge besteht für viele Sparer immer noch Handlungsbedarf – denn die Riester-Rente schließt gerade mal die Lücke, die das Altersvermögensgesetz 2002 gerissen hat. Schon vorher reichte das gesetzliche Ruhegeld nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Durch die Finanzkrise und Maßnahmen wie die Rente mit 67 sinkt das Niveau der Altersbezüge aus den staatlichen Kassen zusätzlich. „Das Thema Zusatzversorgung ist für viele Menschen noch nicht vom Tisch“, sagt der Freiburger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen.
Abgeltungssteuerfrei, flexibel, sicher
Die Frage, welche Lösung für wen optimal geeignet ist, klären Anleger am besten gemeinsam mit einem Profi, etwa einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung. An Angeboten zur privaten Vorsorge mangelt es nicht. Als Ergänzung zum Riestern lässt sich auch mit der Rürup- beziehungsweise Basisrente staatlich gefördert vorsorgen. Dank des Alterseinkünftegesetzes mindern Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag die Steuerlast. Ursprünglich erfunden wurde die Basisrente für Selbstständige und Freiberufler. Für sie ist diese Lösung oft die einzige Möglichkeit, mit staatlichem Segen die Altersvorsorge aufzupeppen.
„Arbeitnehmer sollten zuerst eine Riester-Rente abschließen und ergänzend dazu eine Rürup-Rente ins Auge fassen“, sagt beispielsweise Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. Auch Angestellte profitieren von hohen Steuersubventionen. Jährlich können Sparer bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) in die Basisrente investieren – als laufende Beiträge oder in Form von Sonderzahlungen. Ein Trumpf, den auch Arbeitnehmer ausspielen sollten.
In diesem Jahr sind 70 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben absetzbar. Der Wert steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die volle Abzugsfähigkeit erreicht ist. Der Fiskus greift erst in der Rentenphase zu.
Rente zum Nulltarif
Der Clou für Angestellte: Stecken sie die Steuerersparnisse aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in die Basisrente, bekommen sie vom Staat quasi eine zusätzliche zweite Steuergutschrift. Optimal justiert, hilft dieses Steuergeschenk, sämtliche Beiträge über die gesamte Laufzeit vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. So zahlt gewissermaßen das Finanzamt die private Zusatzrente (siehe Tabelle). Zwar ist die Basisrente nicht vererbbar. Dafür ist das angesparte Guthaben pfändungssicher und bietet Hartz-IV-Schutz, wird also im Fall von Arbeitslosigkeit nicht angetastet. Außerdem kann die Basisrente mit einem Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden. Clevere Produkte verbinden den Sicherheits- optimal mit dem Renditeaspekt (siehe Kasten). Vorsorge-Experte Prof. Dommermuth resümiert: „Unter dem Aspekt der Nachsteuerrendite ist die Rürup-Rente ein ideales Produkt für die private Altersvorsorge.“
Staat und Chef packen mit an
Gleich von zwei Seiten holen sich Vorsorgesparer Unterstützung bei der Altersvorsorge, wenn sie sich für die betriebliche Altersversorgung (bAV) entscheiden. Hier packen Staat und Arbeitgeber bei der Zukunftsabsicherung mit an. Das Zauberwort heißt Entgeltumwandlung. Auf dieses Prinzip haben alle Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch: Aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers fließt ein festgelegter Betrag in ein Produkt zur betrieblichen Altersvorsorge. Dadurch sinkt der Betrag, auf den Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können so pro Jahr in die bAV wandern, 2010 sind dies bis zu 2.640 Euro. Hinzu kommen 1.800 Euro, die steuerfrei in die bAV fließen können, wenn noch keine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht. Effektiv verzichten Arbeitnehmer so auf weit weniger Geld, als sie in ihre Altersvorsorge einzahlen.
Wunschlos glücklich mit Steuervorteil
Steuervorteile nutzen und dabei immer schön flexibel bleiben – die WUNSCHPOLICE trägt ihren Namen nicht von ungefähr. Die fondsgebundene Rentenversicherung ermöglicht während der Laufzeit immer wieder Teilentnahmen, wenn beispielsweise ein Autokauf oder eine größere Reise anstehen. Ihren Steuerspartrumpf spielt sie aus, wenn der Policeninhaber die Früchte seines Durchhaltevermögens ernten darf: Lässt er sich eine lebenslange monatliche Rente überweisen, braucht er lediglich den günstigen Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren sind dies beispielsweise gerade mal 17 Prozent. Entscheidet er sich am Ende der Laufzeit für eine Auszahlung seines Kapitals auf einen Schlag, braucht er nur die Hälfte der Differenz zwischen der Kapitalabfindung und den eingezahlten Beiträgen mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Vorausgesetzt, der Begünstigte hat sein 60. Lebensjahr vollendet und der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre.
Völlig frei sind Vorsorgesparer beispielsweise beim Vermögensaufbau mit einem Fondssparplan. Hier bestimmen sie die Höhe der monatlichen Einzahlung, die Laufzeit und die Verwendung des angesparten Kapitals. Dabei greift ihnen der Staat zwar nicht unter die Arme. Allerdings können Anleger besonders clevere Lösungen wählen, die ihnen helfen, sich die Abgeltungssteuer zu sparen.
So lautet der Rat an Anleger, zunächst Ziele und Wünsche ihrer Altersvorsorge zu definieren. Wenn feststeht, worauf der Sparer Wert legt, lässt sich ein tragfähiges Konzept nach seinen Vorstellungen maßschneidern – am besten mithilfe eines Experten. Die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung etwa unterstützen die Bürger dabei, ihre Altersvorsorgestrategie auf die Beine zu stellen.
