Geld vom Staat für große Pläne

Was wollen die Deutschen?

In puncto Geld wird diese Frage regelmäßig in Umfragen und Studien beantwortet: Die Bundesbürger wollen sichere Geldanlagen, für den Ruhestand vorsorgen und in den eigenen vier Wänden wohnen, statt ihr sauer verdientes Geld auf das Konto ihres Vermieters zu überweisen. Der Wunsch nach Wohneigentum – auch zur Altersvorsorge – ist groß, das zeigt eine Forsa-Untersuchung. Danach träumen 15 Prozent aller Mieter zwischen 20 und 40 Jahren von einem Leben im eigenen Heim.

Damit es nicht beim Träumen bleibt, setzten die Deutschen allein im vergangenen Jahr ihre Unterschrift unter mehr als 3,5 Millionen Bausparverträge. Insgesamt laufen derzeit über 30 Millionen Verträge. Der Klassiker unter den Geldanlagen liegt laut TNS Infratest auf Platz zwei, hinter dem anderen Klassiker Sparbuch. Anders als dieses hat ein Bausparvertrag jedoch gleich eine ganze Reihe von Pluspunkten in petto. So bietet er die ideale Lösung für die drei Hauptwünsche der Deutschen: Sicherheit, Altersvorsorge und Eigenheim. Mit ihm bauen Sparer durch regelmäßige, stabil verzinste Beiträge das nötige Eigenkapital für den Immobilienkauf auf. Bausparkassen sind gesetzlich verpflichtet, das eingezahlte Kapital ausschließlich in konservative Anlagen zu investieren, die nicht von den – bisweilen schwankenden – Kapitalmärkten abhängen.

Aus zahlreichen Fördertöpfen bedienen

Zudem sichern sich künftige Immobilienkäufer jetzt die derzeit überaus günstigen Zinsen für ein späteres Immobiliendarlehen. Dieses erhalten sie zusammen mit ihrem Kapital, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Voraussetzungen dafür: Der Sparer hat einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme eingezahlt – meist zwischen 40 und 50 Prozent –, und die sogenannte Zielbewertungszahl ist erreicht. Weiterer Vorteil: Mit einem Bausparvertrag können sich Sparer diverse staatliche Gelder holen. Sie dürfen sich gleich aus drei Fördertöpfen bedienen und bekommen so ihr Eigenkapital noch schneller und leichter zusammen. Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann sich pro Jahr auf maximal 470 Euro bei Alleinstehenden (940 Euro bei Verheirateten) die Arbeitnehmerzulage vom Staat überweisen lassen – vorausgesetzt, er überschreitet gewisse Einkommensgrenzen nicht.

Einkommensgrenzen gelten auch für die staatliche Wohnungsbauprämie. Wer darunter bleibt, kassiert 8,8 Prozent auf Sparbeiträge von maximal 512 Euro beziehungsweise 1.024 Euro. Bei Neuverträgen seit 2009 erhält diese Förderung allerdings nur, wer das Geld für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet – also etwa Bau, Kauf oder Renovierung einer Immobilie. Oder wer bei Abschluss des Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die jüngste Form der Immobilienförderung ist der Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt. Dadurch wird die Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums seit 2008 gleichberechtigt in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen. Der Staat unterstützt die Anschaffung einer Immobilie wie die herkömmliche Riester-Vorsorge – unabhängig vom Einkommen. „Dahinter steht die Idee, den Menschen zu sagen: Wenn ihr Wohnvermögen habt, wenn ihr ein Haus habt, dann habt ihr im Alter eine bessere Sicherung“, erklärt Bundeskanzlerin Angela Merkel das Prinzip.

Eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise streicht pro Jahr bis zu 678 Euro an Zulagen ein. Obendrein können unter Umständen die geleis teten Riester-Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Mit der Riester-Förderung und dem gebildeten Kapital aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sparer den Kauf oder die Entschuldung ihrer Immobilie schneller beziehungsweise leichter bewerkstelligen.

Immobilie nicht in Stein gemeißelt

Besitzer eines Bausparvertrags bleiben flexibel. Sie können das angesparte Kapital – bei Neuverträgen exklusive der Wohnungsbauprämie – beispielsweise statt in eine Immobilie auch in eine Reise oder ein Sofa investieren. Verzichten sie auf ein Bauspardarlehen, winkt eine höhere Verzinsung. Die Badenia etwa zahlt 300 Prozent auf bisher verdiente Zinsen. Wer den Wohn-Riester nutzt, muss das Geld allerdings für die Altersvorsorge verwenden. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Sparer können das Kapital aus ihrem Riester-Bausparvertrag bei Rentenbeginn in einen herkömmlichen Riester-Rentenvertrag und damit in eine lebenslange monatliche Rente ummünzen.

Doch so mancher Bausparer genießt schon lange vor seinem Ruhestand seine Altersvorsorge in Form einer eigenen Immobilie – dank des Geldes vom Staat. Wie sie sich sichern, was ihnen zusteht, erfahren Immobilienkäufer in spe von den Vermögensberatern der Deutschen Vermögensberatung.

Zurück zur Startseite Zum Artikelanfang

Teilen
canakkale canakkale canakkale truva search canakkale vergi mevzuati