Milliardengeschenk für Steuerzahler
Wenn um Mitternacht am 31. Dezember 2009
… die Raketen in den Himmel steigen, haben deutsche Steuerzahler allen Grund, in Feierlaune zu geraten. Denn mit dem neuen Jahr verteilt der Staat ein immenses Geldgeschenk unter den Bürgern. Insgesamt rund 9,5 Milliarden Euro landen dank des neuen Bürgerentlastungsgesetzes allein 2010 statt im Staatssäckel auf den Konten der Deutschen. Damit reagierte die Regierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte verfügt, dass eine Basiskrankenversicherung als existenzielle Vorsorgeaufwendung stärker gefördert werden muss. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte im Juni 2009, „dass sich diese Große Koalition dazu durchgerungen hat, gerade in dieser Konjunktursituation dieses Urteil so auszulegen, dass (…) die Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich von einem Maximum an Entlastungen (…) profitieren können“.
Ab dem kommenden Jahr sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung – inklusive einem gegebenenfalls erhobenen Zusatzbeitrag – und die Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Das gilt für die Beiträge des Versicherten sowie für diejenigen von ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen wie Ehepartnern oder Kindern. Die Basiskrankenversicherung umfasst die Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, mit Ausnahme des Krankengeldes.
Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus lassen sich nicht steuerlich geltend machen. „Die Faustformel für privat Krankenversicherte lautet: Zumindest rund 80 Prozent der tatsächlich gezahlten Beiträge sind beim Sonderausgabenabzug zu berücksichtigen“, sagt Dr. Karsten Eichmann, Vertriebsvorstand der Central Krankenversicherung. Tipp: Die genaue Höhe der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge erfahren Kunden der Deutschen Vermögensberatung bei ihrem Vermögensberater.
Alle Steuerzahler können profitieren
Angepasst werden auch die Höchstbeträge für die Berücksichtigung von Sonderausgaben wie Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie steigen von 1.500 Euro für alleinstehende Angestellte (3.000 Euro für verheiratete) auf 1.900 Euro (3.800 Euro). Für alleinstehende Selbstständige gilt statt bislang 2.400 Euro (4.800 Euro) künftig ein Höchstbetrag von 2.800 Euro (5.600 Euro). Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sind allerdings nur dann noch als Sonderausgaben absetzbar, wenn die Höchstbeträge nicht bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.
Profitieren können alle – Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Angestellte spüren das Plus auf dem Konto sogar bereits mit ihrer Januar-Gehaltsabrechnung. Es ist also gar nicht mehr lange hin, bis der Staat seine Geschenke verteilt. Umso schlauer ist es, sich rechtzeitig zu überlegen, wie sich der Geldsegen am gewinnbringendsten einsetzen lässt. Zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder der Gesundheit? Zum Kapitalaufbau? Zur Altersvorsorge? Die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung erstellen jedem Beschenkten gern sein ganz persönliches Rundum-Sorglos-Paket. Damit die Bundesbürger auch in Zukunft gute Gründe für Feierlaune haben.
