Privatpatienten bevorzugt?
Deutschland in Zeiten der Schweinegrippe
Mitte November 2009 schlägt das H1N1-Virus voll zu. Es hat vor allem Schulen fest im Griff. Auch in Hamburg werden ganze Klassen nach Hause geschickt. Grund genug für Katrin Burseg, ihren Sohn impfen zu lassen. Über Stunden versucht sie, bei der zuständigen Impfpraxis einen Termin für den Sechsjährigen zu ergattern. Doch die Praxis ist völlig überlaufen, die Sprechstundenhilfen haben den Hörer neben die Gabel gelegt. Burseg erfährt von Bekannten: Auch die übrigen fünf Kinderimpfstellen in der Hansestadt sind nicht mehr erreichbar. Dann gibt ihr ein Kollege die Telefonnummer seines Kinderarztes, der impfen darf – eines Anschlusses, der ausschließlich Privatpatienten vorbehalten ist. Hier bekommt Burseg, die privat versichert ist, auf Anhieb einen Termin.
Privatpatienten bevorzugt? Das Beispiel illustriert, was auch eine Studie der Universität Köln belegt: Kassenpatienten müssen im Schnitt dreimal so lange auf einen Termin warten wie privat Versicherte. Ein Grund: Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass Ärzte für die gleichen Leistungen an Privatversicherten im Schnitt mehr als doppelt so viel Honorar erhalten wie für Kassenpatienten. Dieses Geld wird in den Arztpraxen etwa für Investitionen in die Ausstattung dringend benötigt, gibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) zu bedenken.
Entlastung bringt Lücke
Die gute Nachricht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Sie können sich voraussichtlich bald einfacher eine bevorzugte Behandlung sichern. Gesundheitsminister Philipp Rösler plant, den Umstieg in die private Krankenversicherung zu erleichtern. Eine andere Neuerung ist bereits am 1. Januar in Kraft getreten: Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können Steuerzahler Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung jetzt besser steuerlich geltend machen. Dadurch haben gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen Monat für Monat mehr Netto vom Brutto. Die Kehrseite der Medaille: Die Versorgungslücke beim Krankengeld wächst. Das gesetzliche Krankengeld bemisst sich am Bruttogehalt (s. Kasten). Da das Bürgerentlastungsgesetz jedoch nur das Nettogehalt steigert, bleibt das Krankengeld unberührt. Die finanzielle Versorgung im Krankheitsfall macht den Schritt nach oben nicht mit.
Die entstehende Lücke lässt sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen. Wichtig: Auch wer bereits über diesen Schutz verfügt – sei es als Zusatz- oder als Teil der privaten Krankenvollversicherung –, sollte diesen aufstocken. Gesetzlich Versicherten bietet sich hier eine besonders attraktive Lösung: Mitglieder der BKK Gesundheit – vormals BKK FAHR – können sich mithilfe von Bonuszahlungen und Präventionszuschüssen die private Krankenzusatzversicherung quasi von ihrer Kasse sponsern lassen. Weiteres Plus der BKK Gesundheit: Versicherte erhalten bis zu fünf Prozent Beitragsrabatt für eine Krankenzusatzversicherung der Central. Allein von September 2008 bis November 2009 wechselten rund 50.000 Versicherte auf den Rat ihres Vermögensberaters zur BKK Gesundheit. Weitere Informationen zur optimalen Krankenversicherung gibt es bei den Vermögensberatern der Deutschen Vermögensberatung Gruppe.
