Riester-Rente verbessert
Riester-Sparer sind künftig mit der Verwendung ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge noch flexibler. Wenn sie ihren wohlverdienten Ruhestand in südlichen Gefilden verbringen möchten, brauchen sie künftig die vom Staat während der Ansparphase erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse nicht mehr zurückzahlen. So will es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. September 2009.
Das Gericht entschied nach einer Klage der EU-Kommission, die das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU durch die bislang geltende Regelung verletzt sah. Diese besagte, dass Rentner ihre staatlichen Riester-Förderungen dem Staat erstatten mussten, wenn sie ihren Alterswohnsitz ins Ausland verlegten. Das galt auch, wenn sie in einen anderen EU-Staat zogen.
Zusätzlich erleichtert das EuGH-Urteil den Erwerb ausländischer Immobilien. Die bisherige Regelung, nach der die Wohn-Riester-Förderung nur für den Erwerb von Immobilien in Deutschland gewährt wurde, sei unzulässig, entschied das Gericht.
Begünstigt werden durch das Urteil zudem Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, aber in einem Nachbarland wohnen. Auch sie sollen künftig von der staatlichen Riester-Förderung profitieren können. Die Bundesregierung will die Vorgaben des EuGH nun zeitnah umsetzen.
